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Anfrage an den italienischen Justizminister im Fall Avni Er und Zeynep Kilic

September 25th, 2007

avnizeynep.jpgIm Zusammenhang mit der Situation der Revolutionäre Avni Er und Zeynep Kilic, die sich seit 2004 in italienischer Haft befinden, richtete der Abgeordnete der Rifondazione Communista, Francesco Saverio Caruso eine Anfrage an den Justizminister.

“Gegen Er und Kilic wurden bei dem am 20. Dezember 2006 endenden Prozess Gefängnisstrafen von 7 und 5 Jahren verhängt, weil sie oppositionelle Informationsaktivitäten zur repressiven Politik des türkischen Staates, vor allem zu den F-Typ Gefängnissen durchführten.”
Caruso hielt in der Anfrage fest, dass alle in diesem Zusammenhang in der Türkei und in Europa verhafteten Personen freigelassen wurden. Weiter erinnert Caruso, dass der Justizminister Clemente Mastella am 7. Mai den Auslieferungsantrag für Zeynep Kilic nach Deutschland und im Juni den Auslieferungsantrag für Avni Er in die Türkei unterzeichnete. Im Bezug auf den Auslieferungsantrag in die Türkei gegen beide Personen erklärte Caruso folgendes: “Es ist besorgniserregend, das beide Personen im Falle einer Auslieferung in die Türkei mit Gefängnis und Folter bedroht sind. Nach Angaben internationaler Menschenrechtsorganisationen und Amnesty International wird die Folter  in der Türkei immer noch systematisch angewandt. (…)”
Der türkische Staat wirft Avni Er vor, im Jahr 2000 im Europaparlament gegen den Außenminister der Türkei protestiert zu haben. Bei diesem Protest wurden Bilder von 10 politischen Gefangenen gezeigt, die im Jahre 1999 während einer Militäroperation im Gefängnis von Ankara unter Folter ermordet wurden. Die politischen Gefangenen haben 7 Jahre lang gegen die Isolationsbedingungen in den Gefängnissen mit ihrem einzigen Widerstandsmittel, dem Hungerstreik, protestiert. 122 Menschen verloren dabei ihr Leben, weitere 600 tragen heute noch dauerhafte körperliche und geistige Schäden davon.”
In seiner Anfrage strich der Abgeordnete folgendes hervor: “Ein Land, das Menschen durch eine Auslieferung in Gefahr bringt, dem Folterpraktiken in einem Land bekannt sind und dennoch eine Auslieferung beschließt - wie es bei Avni Er und Zeynep Kilic der Fall ist - begeht ebenso eine Menschenrechtsverletzung, wie auch die Folter in einem Land als Verbrechen gilt. Die UN-Menschenrechtskommissarin Louise Arbour erklärte im Mai 2006, dass diplomatische Zusicherungen keinen ausreichenden Schutz gegen Folter bieten. Auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas Hammarberg erklärte im Juni 2006, dass diplomatische Garantien keine Glaubhaftigkeit besäßen. (…)”
Zuletzt schrieb Caruso in seiner Anfrage: “Betrachtet es der Minister nicht für angemessen auch im Fall von Avni Er und Zeynep Kilic, sich auf die Europäische Gemeinschaft und den internationalen Justizapparat zu stützen, welche bei Gefahr der Verletzung einer strengen Regelung des internationalen Rechts, wie dem Verbot von Folter oder menschenunwürdiger Behandlung, das Verbot von Auslieferungen vorsehen?”